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Informationen zum Ü11 - Verfahren

 

Schülerinnen und Schüler, welche nach der Beendigung der zehnten Jahrgangsstufe – den notwendigen Abschluss vorausgesetzt – das Ziel haben, die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife zu erwerben, müssen sich an einer weiterführenden Schule anmelden. Der genaue Ablauf ist in den folgenden Punkten 1 und 2 erläutert.

 

 

1. Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 11 - Anmeldung an einem OSZ mit dem Abschlussziel der Fachhochschulreife (Zugangsvoraussetzung: FOR)

 

Die Fachoberschule erweitert und vertieft die Allgemeinbildung der Schülerinnen und Schüler und vermittelt ihnen die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Arbeitstechniken, mit dem Ziel die Studierfähigkeit der Schülerinnen und Schüler zu entfalten.

Mit der Fachhochschulreife wird eine Hochschulzugangsberechtigung erworben, die zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Das sogenannte "Fachabitur" gibt es im Land Brandenburg nicht. Es wird ausschließlich zwischen dem Erwerb der Fachhochschulreife an einer Fachoberschule und dem Erwerb des Abiturs (bzw. der nicht fachgebundenen Allgemeinen Hochschulreife) unterschieden.

 

Die Anmeldung/Bewerbung erfolgt direkt am OSZ Ihrer Wahl bis zum 17. Februar 2023. Spätere Anmeldungen sind bis zum Unterrichtsbeginn möglich, können dann aber nur im Rahmen der noch vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden.

 

 

2. Übergangsverfahren in die Jahrgangsstufe 11 - Anmeldung an einem OSZ oder einer Gesamtschule zum Besuch der gymnasialen Oberstufe mit dem Abschlussziel des Regelabiturs /der allgemeinen Hochschulreife (Zugangsvoraussetzung: FORQ)

 

Das Übergangsverfahren 11 besteht aus zwei grundsätzlichen Phasen.

In einer ersten Phase (Zeiträume werden durch das MBJS bekannt gegeben) werden die Anmeldungen zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, welche über das Formblatt 1 der VV-GOSTV (siehe Anhang) erfolgt sind, durch die abgebende Schule (unsere Schule) über das zentrale Verwaltungsportal aller Schulen des Landes Brandenburg digital erfasst.

Hinweis zum analogen Anmeldeformular (Formblatt 1 der VV-GOSTV):

Der Bestätigungsabschnitt des Formblattes ist von der abgebenden Schule auszufüllen! Es handelt sich dabei nicht um eine Entscheidung, sondern um eine Bestätigung für eine rechtzeitige und rechtmäßige Anmeldung! Insofern muss die abgebende Schule den Abschnitt an die Eltern zurückgeben!

 

In einer zweiten Phase (nach Abschluss aller Prüfungen sowie der Ermittlung des Endergebnisses) bestätigt die abgebende Schule (unsere Schule) erneut über das Verwaltungsportal des Landes Brandenburg digital das Erreichen der Berechtigung zum Besuch der GOST. Anschließend schließt die aufnehmende Schule (ein OSZ oder eine Gesamtschule) das Auswahlverfahren ab und es erfolgt der Versand der Aufnahmebescheide an die Eltern.

Sofern eine Aufnahme an der Erstwunschschule nicht möglich ist, wird das Formblatt 1 an die Zweitwunschschule weitergeleitet, welche prüft, ob eine Aufnahme möglich ist.

 

Allgemeine Hinweise:

 

Eine direkte Anmeldung an der Erst- oder Zweitwunschschule ist nicht notwendig. Es empfiehlt sich jedoch, sich auf er Homepage der Schulen bzw. beim Tag der offenen Tür zu informieren, da diese Schulen nicht selten zusätzlich Bewerbungs- bzw. Aufnahmegespräche führen. Eine allgemeingültige Regelung gibt es zu diesem Punkt nicht, da die Schulen dies individuell handhaben können.

 

Ausfüllhinweise zum Formblatt 1:

 

  • Eine Anmeldung ist ausschließlich an Gesamtschulen oder Oberstufenzentren (OSZ) möglich. Der Wechsel an ein Gymnasium ist nicht möglich.

  • Es müssen immer zwei Schulen (Erst- und Zweitwunschschule) angegeben werden, da bei einer Übernachfrage an der Erstwunschschule eine Aufnahme an der Zweitwunschschule geprüft werden muss, bevor es zu einer Zuweisung durch das staatliche Schulamt kommen kann, damit der Rechtsanspruch auf einen Schulplatz gewährleistet bleibt.

 

Formblatt 1 als Download